4 Mose 9:12
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Er darf nichts davon bis zum nächsten Morgen übrig lassen und dem Lamm keinen Knochen brechen. Er muss alle Bestimmungen und Vorschriften für das Passahfest genau befolgen.
und sie sollen nichts davon übriglassen, bis morgen, auch kein Bein daran zerbrechen und sollen's nach aller Weise des Passah halten.
und sollen nichts davon übriglassen bis zum Morgen, auch kein Bein daran zerbrechen; nach der ganzen Passahordnung sollen sie es halten.
und sie sollen nichts davon übrig lassen bis zum Morgen, auch keinen Knochen an ihm zerbrechen; nach der ganzen Passahordnung sollen sie es halten.
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